Grund für diese Operation sind bei der Katze meist Polypen. Gelegentlich sind auch Tumorerkrankungen Anlass für diesen operativen Eingriff.
Bei der Katze wird in der Regel von ventral, d.h. von der Kopfunterseite, zugegangen, da hier das Mittelohr relativ oberflächlich liegt und sehr gut zugänglich ist. Hier hängt es vom jeweiligen Fall ab, ob man den Zugang von unten oder aber von der Seite (lateral) wählt. Beim seitlichen Zugang wird auch der äußere Gehörgang mit entfernt. Man nennt dies auch Ablation des Gehörgangs mit lateraler Bullaosteotomie und wählt diesen Zugang, wenn die Erkrankung auch den Gehörgang betrifft.
Die knöcherne Begrenzung des Mittelohrs wird eröffnet und alles entzündliche oder tumoröse Gewebe und/oder Sekret entfernt.
Eine sehr häufige Komplikation nach einer Bullaosteotomie bei der Katze ist ein sogenanntes Horner-Syndrom. Sehr feine Nervenfasern, die bei der Katze durch das Mittelohr verlaufen, werden bei dem Eingriff häufig gereizt, so dass es in der Folge bei dem Auge der gleichen Seite zu einem Nickhautvorfall, einer engen Pupille und einem hängenden Oberlid kommen kann. In der Regel bildet sich das Horner-Syndrom innerhalb von zwei Wochen von selbst zurück.
Beim seitlichen Zugang kann es als Komplikation zu einer Reizung des Fazialisnerv kommen. Dies tritt häufiger bei Katzen als bei Hunden auf, weil die Nerven insgesamt fragiler und dünner sind. In einem solchen Fall funktioniert der Lidschluss des Auges nicht mehr richtig und es wird postoperativ nötig sein, das Auge mehrmals täglich mit Augentropfen zu befeuchten. In aller Regel kehrt auch hier die Nervenfunktion innerhalb weniger Wochen zurück.
© AniCura, Dr. Riccarda Schünemann